Psychologische Psychotherapie

Guten Tag!

Ich bin M.Sc.-Psychologe Sönke Lämmchen, Psychologischer Psychotherapeut im MVZ Volmerdingsen und freue mich, Sie kennenzulernen.

Zu unserem psychotherapeutischen Behandlungsspektrum gehören die im ICD-10 (ein weltweiter Diagnosekatalog der WHO) beschriebenen psychischen Erkrankungen.

Wir bieten Unterstützung bei vielfältigen psychischen Problemen und persönlichen Herausforderungen für Erwachsene. 

Häufige Themen sind zum Beispiel:

  • Ängste / Panikattacken
  • Anhaltende körperliche Beschwerden / somatoforme Störungen
  • Autismus-Spektrum-Störungen?
  • Burn-Out / Stresserkrankungen
  • Depression
  • Essstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen
  • nicht-organische Schlafstörungen
  • Reaktionen auf schwere Belastungen & Anpassungsstörungen
  • Schmerzen / chronische Schmerzstörungen
  • Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Menschen / interpersonelle Probleme
  • Traumatisierung / Traumafolgestörungen
  • Zwänge

Die Therapieangebote

Jede psychotherapeutische Behandlung beginnt mit einem obligatorischen Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde. Erst nach diesem Erstgespräch, kann mit probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung begonnen werden.

Das Erstgespräch dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung und stellt einen niedrigschwelligen Zugang zur Psychotherapie dar. Es wird geklärt, ob bei Ihnen ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und Sie eine Psychotherapie benötigen oder ob Ihnen mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann.

Wichtig: Der Besuch der Psychotherapeutischen Sprechstunde bzw. die evtl. Feststellung einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung ist NICHT gleichbedeutend mit einem Therapieplatz in unserer Praxis, da längere Wartezeiten für die Aufnahme einer Psychotherapie zu berücksichtigen sind.

Sogenannte Probatoriksitzungen vor Aufnahme einer Richtlinien-Psychotherapie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Arbeitsbeziehung – zudem der weiteren differentialdiagnostischen Abklärung, der Erhebung relevanter anamnestischer Daten und der Feststellung der Motivations-, Kooperations- und Beziehungsfähigkeit. 

In der Einzelpsychotherapie setzen wir auf verhaltenstherapeutische, wissenschaftlich fundierte Behandlungskonzepte. Sie arbeiten von Beginn an mit einem festen Therapeuten, der Sie über die gesamte Dauer der Behandlung betreut. Die Einzeltherapie kann als Kurzzeit- oder Langzeittherapie durchgeführt werden.

Eine einzeltherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten. Je nach individueller Belastung und fachlicher Notwendigkeit finden die Sitzungen zunächst einmal wöchentlich oder 14-tägig, später in größeren zeitlichen Abständen statt.

Kurzzeittherapie: 12 bis 24 Sitzungen a 50 Minuten; kann ggf. in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.

Langzeittherapie: bis zu 60 Sitzungen a 50 Minuten; nur nach gesonderter Bewilligung

In der Gruppentherapie werden Informationen über die für die Gruppenmitglieder relevanten psychischen Störungen und deren Entstehungsbedingungen und Einflussfaktoren vermittelt, ein individuelles Krankheitsverständnis und der individuelle Umgang mit entsprechenden Symptomen, Funktionsbeeinträchtigungen und psychischen Belastungen erarbeitet und mögliche Fragen der Patientinnen und Patienten zu psychischen Erkrankungen und ihrer Behandlung bearbeitet.

Die Gruppentherapie kann eine wertvolle Ergänzung zu Einzeltherapien sein – auch eine Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppentherapie ist denkbar. 

Einbezug von Bezugspersonen

In die Behandlung können relevante Bezugspersonen einbezogen werden. Damit sind zum Beispiel neben den Angehörigen auch Bezugspersonen gemeint, die unmittelbar und regelmäßig mit der Erkrankung der Patientin oder des Patienten konfrontiert sind. Der Einbezug von Bezugspersonen kann insbesondere in der Psychotherapie von Menschen mit Behinderungen sinnvoll sein.

 

Hier finden Sie weitere Antworten auf Ihre Fragen:

KBV - Psychotherapie: Fragen und Antworten

Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Wir nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung für gesetzlich Versicherte teil, eine Therapie wird bei Bedarf in der Regel von Ihrer Krankenversicherung übernommen.

 

Private Krankenversicherung 

Private Krankenversicherungen erstatten in aller Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn, welche Bedingungen Ihre Krankenversicherung dabei stellt. 

 

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler*in in unsere Praxis kommen. Formalitäten spielen in diesem Fall für Sie keine Rolle. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Sönke Lämmchen
M.Sc.-Psychologe Sönke Lämmchen Psychologischer Psychotherapeut, Fachrichtung Verhaltenstherapie

Termine nach Vereinbarung!

Persönliche Informationen
Ihr Anliegen
Datenschutz